27. 07. 2024
Papier ist geduldig! PDF Drucken E-Mail

ArchivierungPapier ist geduldig, doch die Betriebsprüfer sind es immer seltener. Steuerrelevante Daten müssen nun elektronisch bereitgestellt werden, um nach den Vorgaben der GDPdU eine schnellere Prüfung zu ermöglichen - unter welchen Voraussetzungen auch Sie Ihr Unternehmen mit einer regelkonformen Archivierung ausstatten können und welche zehn Punkte es zu beherzigen gilt, erfahren Sie hier:




Die zehn Leitsätze des Verbands für Organisations- und Informationssysteme
  1. Jedes Dokument muss unveränderbar archiviert werden
  2. Es darf kein Dokument auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv selbst verlorengehen
  3. Jedes Dokument muss mit geeigneten Retrieval-Techniken wieder auffindbar sein
  4. Es muss genau das Dokument wiedergefunden werden, das gesucht worden ist
  5. Kein Dokument darf während seiner vorgesehenen Lebenszeit zerstört werden können
  6. Jedes Dokument muss in genau der gleichen Form, wie es erfasst wurde, wieder angezeigt und gedruckt werden können
  7. Jedes Dokument muss zeitnah wiedergefunden werden können
  8. Alle Aktionen im Archiv, die Veränderungen in der Organisation und Struktur bewirken, sind derart zu protokollieren, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands möglich ist
  9. Elektronische Archive sind so auszulegen, dass eine Migration auf neue Plattformen, Medien, Softwareversionen und Komponenten ohne Informationsverlust möglich ist
  10. Das System muss dem Anwender die Möglichkeit bieten, die gesetzlichen Bestimmungen (BDSG, HGB, AO, usw.) sowie die betrieblichen Bestimmungen des Anwenders hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz über die Lebensdauer des Archivs sicherzustellen

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder suchen Sie noch Ihre Archivierungslösung, sprechen Sie uns an!

 
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