WLAN-Netze schützen! |
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Unbekannte wählten sich in Funknetzwerk ein. Essen. Computerbesitzer, die das Funknetzwerk (WLAN) in ihrer Wohnung oder Firma nicht vor dem Zugriff durch Fremde schützen, können für deren Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung, die der Berliner "Gangster-Rapper" Bushido gegen drei Beklagte erwirkt hatte.Ihnen wird vorgeworfen, Bushido-Songs illegal von einer Tauschbörse im Internet heruntergeladen zu haben. Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Einer von ihnen, ein Rentner, erklärte, er kenne den Rapper gar nicht. Und ein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen, habe er auch nicht. Ein Ehepaar gab an, dass zur fraglichen Zeit nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen sei. Vermutlich habe jemand die unverschlüsselte, drahtlose Internetverbindung seiner Mandanten missbraucht, erläuterte einer der Verteidiger. Doch für das Gericht spielte es keine Rolle, wer die WLAN-Verbindung genutzt hat. Auch wenn sich Dritte unbemerkt einklinkten, müssten die Inhaber des Anschlusses haften. Ihnen sei vorzuwerfen, ihr Netzwerk nicht per Passwort geschützt zu haben. Im Wiederholungsfall drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. Die Anwalts- und Verfahrenskosten müssen sie ohnehin tragen. Bei der Entscheidung gehe es aber nicht um Schadensersatz, sondern zunächst um Unterlassung, erläutert Thomas Engels, Fachanwalt für IT-Recht der Düsseldorfer Kanzlei Terhaag & Partner. Sprich, die Beschuldigten haben dafür zu sorgen, dass von ihrem Anschluss keine Urheberrechtsverletzungen mehr begangen werden. "Der Betreiber muss das Funknetzwerk verschlüsseln." Wenn dann ein Hacker mit kriminellen Methoden die Verschlüsselung knackt, sei der Netzwerkbetreiber raus. Untersuchungen haben ergeben, das etliche WLAN-Netze nicht ausreichend geschützt sind. Bei einem Feldversuch des Bamberger IT-Dienstleisters Visukom, der Funknetze per Flugzeug untersuchen ließ, waren über die Hälfte unverschlüsselt. Bei einem WAZ-Test auf der Rüttenscheider Straße in Essen konnten sich Computerexperten im März in 30 von 100 gefundenen Netzen einklinken. Für die Beschuldigten im Bushido-Fall ist der Ärger aber auch dann nicht vorbei, wenn sie ihre WLAN-Verbindungen verschlüsseln. Die straf- und zivilrechtliche Entscheidung steht noch aus. |