Name: |
Paul Kriehn |
Beruf: |
IT-Systemhund |
Hobbies: |
Schauspielerei & Buddeln
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Projektarbeit: |
Videoüberwachung in meiner Hundepension
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Ja, Ihr habt richtig gelesen. In diesem Jahr bin ich zum ersten Mal zu "Dreharbeiten" in Willich.Es gibt eine schöne Außenanlage, in der ich nach Herzenslust alles zeigen kann, was ich so in der „Wildnis“ drauf habe. Wollt Ihr mal einen Blick hinter die Kulissen werfen? Na schön, dann klickt mal hier: http://hundeschule2008.dyndns.org:7012
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E-Mail-Sicherheit ist heutzutage ein entscheidender Erfolgsfaktor für Sie und Ihr Unternehmen. E-Mails sind mittlerweile in fast allen Unternehmen das Medium für den Austausch von Informationen und Dateien und daher ein ständiges Ziel von Spam und anderer Malware. Zusammen mit Trend Micro können wir Ihnen jetzt einen zusätzlichen Security Service anbieten – mit unserem neuen InterScan™ Messaging Hosted Security Service haben E-Mail-Bedrohungen keine Chance, überhaupt in Ihr Netzwerk zu gelangen. |
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Jeder Einstieg ist schwer - um Ihnen aber den Einstieg in die digitale Überwachungswelt zu erleichtern und die mögliche Scheu zu nehmen, haben wir für Sie ein attraktives Einstiegsbundle geschnürt! Für nur 199 EUR zzgl. MwSt. bieten wir Ihnen das kleinste Pferd im Stall von AXIS - die AXIS 206! |
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Diskrete Videoüberwachung ohne Beeinträchtigungen Die AXIS 209FD ist eine Fest-Dome-Netzwerk-Kamera, die für die unauffällige Videoüberwachung von Innenräumen ausgelegt ist. Das dezente Design macht sie zur perfekten Option für Geschäfte, Hotelempfangshallen, Korridore, Kassenbereich und ähnliche Orte. Unauffällig und kompakt Die AXIS 209FD mit ihrem flachen, kompakten Design bietet flexible Videoüberwachungslösungen für |
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Nutzer muss Computer abschirmen Unbekannte wählten sich in Funknetzwerk ein. Gericht: Besitzer haftet für Missbrauch! Essen. Computerbesitzer, die das Funknetzwerk (WLAN) in ihrer Wohnung oder Firma nicht vor dem Zugriff durch Fremde schützen, können für deren Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung, die der Berliner "Gangster-Rapper" Bushido gegen drei Beklagte erwirkt hatte. |
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